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mehr erfahrenGesetzliches Beschäftigungsmaterial, Raufutter und Initiative Tierwohl – ist das nicht alles das gleiche?
Wer Schweine hält, hat seit dem 01.08.21 laut § 26 Abs.1 TierSchNutztV sicherzustellen, dass jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem organischen und faserreichen Beschäftigungsmaterial hat.
Das Beschäftigungsmaterial muss:
untersuchbar
beweg- und veränderbar sein
sowie dem Erkundungsverhalten dienen.
Abhängig von den Gegebenheiten im Betrieb und dem Verhalten der Schweine muss ggf. mehr Beschäftigungsmaterial angeboten werden. In diese Beurteilung sind auf jeden Fall auch tierbezogene Indikatoren wie beispielsweise Schwanz- oder Ohrverletzungen einzubeziehen.
Was können wir einsetzen?
Raufutter
Weichholz
Pellets & Cobs
Naturseile
Presslinge
Jutesäcke
Aber: Vorsicht! Passt die Vorlage zu meinem Betrieb?
Grundsätzlich ist eine Kombination aus Materialien möglich, um die zusätzlichen ITW-Anforderungen einhalten zu können. Zusätzliche Einzelgaben sind in sich annähernden Stresssituationen sinnvoll.
Fragen? Wir beraten dich gerne:
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